Fachanwältin für Familienrecht | Fachanwältin für Verkehrsrecht | Vertrauensanwältin des Auto Club Europa e.V.

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG). Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem Betrag, um den gestritten wird. Bereits im ersten Gespräch teile ich Ihnen mit, ob eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen Aussicht auf Erfolg verspricht und welche Kosten auf Sie zukommen.

Wichtig für Sie ist natürlich, dass Sie nicht die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung tragen müssen.

Unter folgenden Voraussetzungen ist dies der Fall:

Sie sind rechtschutzversichert.
In diesem Falle übernehme ich für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung. Teilen Sie mir nur die Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mit. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, z.B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Der Gegner trägt die Kosten im Falle des gerichtlichen Obsiegens, bzw. wenn er sich mit Zahlung einer Ihnen obliegenden Forderung in Verzug befindet

Für Personen mit geringem Einkommen besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ( PKH) in Anspruch zu nehmen.
Im Falle der PKH haben Sie weder Gerichtskosten noch die Kosten Ihres Anwalts zu tragen.
Sie müssen lediglich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen, wenn Sie den Prozess verlieren.
Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist, dass das Gericht genügende Erfolgsaussicht bescheinigt und Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sind, für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens aufzukommen.

Nähere Informationen erhalten Sie in meiner Kanzlei.