Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Schnell passiert es, dass man die Geschwindigkeit überschreitet, einen Rotlichtverstoß begeht oder der Fahrerflucht beschuldigt wird, ohne dass Ihnen dass Unfallgeschehen überhaupt bewusst ist. Um einen drohenden Führerscheinverlust oder ein Fahrverbot und die damit verbundenen Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich.
Auch nach einem Verkehrsunfall ist das schnelle Aufsuchen eines Anwalts geboten, damit alle Ihnen nach einem Unfall zustehenden Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Wertminderung des Fahrzeugs, Verdienstausfall usw. beim Unfallgegner geltend gemacht werden können, ohne dass Sie sich mit der Versicherung und der Polizei in einen Papierkrieg begeben müssen.
Die Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzes bemisst sich nach einem Verkehrsunfall nach dem entstandenen Sachschaden. Ob Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, wie hoch der Restwert ist und ob ggf. eine Wertminderung vorliegt, muss in einem KFZ-Gutachten ermittelt werden. Die Kosten für den Gutachter sind Bestandteil des Ihnen zustehenden Schadensersatzes und werden bei einem unverschuldetem Unfall von der Gegenseite gezahlt. Gern bin ich Ihnen bei der Vermittlung eines zuverlässigen KFZ-Gutachters behilflich.
Als Vertrauensanwältin des Autoclub Europa ( ACE ) und Fachanwältin für Verkehrsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung und vertrete Sie in allen Bußgeldangelegenheiten, bei Verkehrsstraftaten sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.
Als ACE- Mitglied haben Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft einen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsauskunft. gern stehe ich Ihnen hierzu auch telefonisch zur Verfügung.
Damit Ihr Unfall schnellstmöglich bearbeitet werden kann, füllen Sie bitte den Unfallaufnahmebogen aus.